Die Vorteile einer rechtzeitigen Vorsorge
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten soll. Eine Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn der Vorsorgende die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Für den Zeitraum davor kann eine sofort wirksame (Spezial-)Vollmacht erteilt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidet man selbst, wer sich um seine Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die vorsorgende Person kann sich jede beliebige Person als Bevollmächtigten aussuchen. Es können eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte ausgewählt werden, wobei die Art und Weise der Vertretungsbefugnis individuell vereinbart werden kann.
Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht muss die vorsorgende Person aber noch selbst für sich entscheiden können, also entscheidungsfähig sein. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, kommt nur noch eine gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung in Betracht.