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VORSORGE FÜR ALTER UND KRANKHEIT

Manchmal geht es schneller, als man denkt. Mit einer Vorsorgevollmacht, die Sie einer Person Ihres persönlichen Vertrauens erteilen, können Sie verhindern, dass eine Ihnen fremde Person vom Gericht als Ihr Erwachsenenvertreter bestimmt wird. Anlass hierfür entsteht, falls Sie irgendwann einmal wegen Krankheit, Demenz oder Gebrechlichkeit selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Für diese Fälle können Sie vorsorgen und etwa Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner bevollmächtigen, für Sie alles Notwendige zu erledigen. Lebensverlängernde Maßnahmen – ja oder nein? Eine ganz persönliche ethische Entscheidung, die Sie im Rahmen einer Patientenverfügung selbst treffen und nicht Dritten überlassen sollten.