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VERLASSENSCHAFTEN

Als Gerichtskommissär sind wir unparteiischer Beauftragter des Gerichts und begleiten Sie von der ersten Besprechung (der Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Ziel ist es, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abzuwickeln und das Vermögen an die berechtigten Personen zu übertragen. Im Anschluss an das Verlassenschaftsverfahren unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten wie etwa Grundbuchs- und Firmenbucheintragungen. Neben unserer Tätigkeit als Gerichtskommissär vertreten wir auch Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer oder Gläubiger in komplexen Verlassenschaftsverfahren als Parteienvertreter und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.